BundesrechtVerordnungenZusätzliche Festsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten in den Jahren 2001 und 2002

Zusätzliche Festsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten in den Jahren 2001 und 2002

In Kraft seit 01. März 2005
Up-to-date

Art. 1

Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 1 und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 2001 sowie das Jahr 2002 insgesamt mit zusätzlich 4,800.000 Euro zahlbar in drei gleichbleibenden Jahresraten von je 1,600.000 Euro beginnend ab dem Jahr 2005 festgesetzt.