§ 8 Personenbezogene Bezeichnungen — Zoo-Verordnung
Gliederung
Zoos der Kategorie C
§ 8 Personenbezogene Bezeichnungen
Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.
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