Vorwort
§ 1
02.12.2004
Lehrberuf Drucktechnik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Drucktechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:
1. Bogenflachdruck,
2. Rollenrotationsdruck,
3. Digitaldruck,
4. Siebdruck.
(2) Der Lehrbetrieb hat neben dem Allgemeinen Teil (Basismodul) zumindest einen Schwerpunkt (Schwerpunktmodul) zu vermitteln. Eine Zusatzausbildung in einzelnen Fertigkeiten und Kenntnissen anderer Schwerpunkte ist möglich.
(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Drucktechniker oder Drucktechnikerin) zu bezeichnen.
(4) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
§ 2
02.12.2004
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in allen Schwerpunkten der Drucktechnik erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
1. Drucktechnik – Schwerpunkt Bogenflachdruck:
a) Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
b) Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,
c) Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,
d) Herstellung von Flachdruck-Druckformen (Druckplatten),
e) Auswahl und Abmischung von Druckfarben,
f) Steuerung von Ein- und Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,
g) Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung;
2. Drucktechnik – Schwerpunkt Rollenrotationsdruck:
a) Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
b) Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,
c) Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,
d) Herstellung von Flachdruck-Druckformen (Druckplatten),
e) Steuerung von Rollenrotationsdruckmaschinen einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,
f) Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung;
3. Drucktechnik – Schwerpunkt Digitaldruck:
a) Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
b) Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,
c) Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,
d) Erstellen von Druckformen für den Digitaldruck (Bebilderung in der Druckmaschine),
e) Umgang mit Datenbanken, Workflowmanagement und Personalisierung,
f) Steuerung von Digitaldruckmaschinen einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,
g) Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung;
4. Drucktechnik – Schwerpunkt Siebdruck:
a) Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
b) Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,
c) Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,
d) Herstellung von Siebdruck-Druckformen,
e) Steuerung von Siebdruck-Automaten einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,
f) Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung.
§ 3
02.12.2004
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Drucktechnik wird folgender allgemeiner Teil (Basismodul) festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt:
____________________________________________________________________
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
____________________________________________________________________
1. Handhaben und Instandhalten der in der Drucktechnik zu
verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen,
Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
____________________________________________________________________
2. Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften,
Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsmöglichkeiten
unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien
____________________________________________________________________
3. Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum
Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen
zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten
Arbeitsbereich; Grundkenntnisse über die im berufsrelevanten
Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung,
Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
____________________________________________________________________
4. Kenntnisse
der
einschlägigen
Grundbegriffe - - -
der Chemie
und Physik
____________________________________________________________________
5. Kenntnis der Grundbegriffe der
- - Densitometrie und deren
Anwendung
____________________________________________________________________
6. Kenntnis der
Betriebs-
und
Rechtsform - - -
des
Lehrbetriebes
____________________________________________________________________
7. Kenntnis des organisatorischen
Aufbaus und der Aufgaben und
Zuständigkeiten der einzelnen - -
Betriebsbereiche
____________________________________________________________________
8. Kenntnis Kenntnis
der der
wichtigsten Funktion
Druck- der
verfahren verschiedenen
wie Druck- und
Flachdruck, Kopiermaschi- - -
Hochdruck, nen sowie
Siebdruck deren
und technischer,
Digitaldruck elektronischer
und system-
spezifischer
Prinzipien
____________________________________________________________________
9. Kenntnis des wesentlichen
technischen Arbeitsablaufes - -
in einer Druckerei
____________________________________________________________________
10. Kenntnis des
arbeitsorganisatorischen
Ablaufes eines - -
Druckauftrages inklusive
Produktionsplanung
____________________________________________________________________
11. Kenntnis der einschlägigen englischen Fachausdrücke
____________________________________________________________________
12. Kenntnis des
Ablaufs in
der - - -
Druckvorstufe
____________________________________________________________________
13. Kenntnis von
Ausschieß- Anwendung von Ausschießregeln
regeln für für die Weiterverarbeitung -
die Weiter-
verarbeitung
____________________________________________________________________
14. Handling von Daten in der
Druckvorstufe - -
____________________________________________________________________
15. Kenntnis der Fachgerechte Auswahl und
Papierformate Einsatz der Bedruckstoffe
und entsprechend ihrer -
Grammaturen Eigenschaften und
Verwendbarkeit
____________________________________________________________________
16. - Kenntnis der Farbenlehre -
____________________________________________________________________
17. Grundeinstel-
lungen sowie
Ein- und Druckmaschine und Zusatzgeräte
- Umstell- farb- und bedruckstoffabhängig
arbeiten an einstellen
der Maschine
durchführen
____________________________________________________________________
18. Druckprozesskontrolle und
- - -optimierung sowie Erkennen von
Fehlern und deren Behebung
____________________________________________________________________
19. Erkennen und Beseitigen von
prozessspezifischen Störungen
- - und Sicherstellen der Einhaltung
der Qualitätsstandards
____________________________________________________________________
20. Anwendung und Handhabung von
- elektronischen Kontroll- und -
Messgeräten
____________________________________________________________________
21. Drucke zur Weiterverarbeitung
- vorbereiten -
____________________________________________________________________
22. Druckprodukte
material- und
- transport- - -
gerecht lagern
____________________________________________________________________
23. Kenntnisse der Qualitätssicherung einschließlich der
Reklamationsbearbeitung und Durchführung von
betriebsspezifischen und qualitätssichernden Maßnahmen
____________________________________________________________________
24. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
____________________________________________________________________
25. Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
____________________________________________________________________
26. Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der
einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der
Gesundheit unter besonderer Beachtung der von den
Versorgungseinrichtungen ausgehenden Gefahren
____________________________________________________________________
27. Kenntnis über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen
Arbeitsunfällen
____________________________________________________________________
28. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen
Vorschriften
____________________________________________________________________
(2) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten wird folgendes ergänzendes Berufsbild (Schwerpunktmodul) festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt:
1. Schwerpunkt Bogenflachdruck:
____________________________________________________________________
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
____________________________________________________________________
1. Handhaben von analogen
Druckformen von der
Herstellung über die Montage - -
bis zur Kontrolle und
Prüfung
____________________________________________________________________
2. Handhaben von digitalen
Druckformen von der
- - Herstellung bis zur Kontrolle
und Prüfung
____________________________________________________________________
3. Kenntnis der drucktechnischen
Eigenschaften und
- Einsatzmöglichkeiten der -
Druckfarben und der
Farbzusätze
____________________________________________________________________
4. Farbtöne nach Rezept und
- Vorlage mischen, abstimmen und -
andrucken
____________________________________________________________________
5. Produktbezogenes Herrichten, Drucktechnische Optimierung
Einrichten und des Druckproduktes
Bedienen der Druckmaschine
____________________________________________________________________
6. Selbständiger Ein- und
Mehrfarbendruck an
Bogenoffsetmaschinen,
insbesondere Vornehmen der
- - Grundeinstellung, Auswahl der
Druckfarben, Beachtung der
Passgenauigkeit des
Bedruckstoffes sowie laufende
Kontrolle der Arbeitsabläufe
____________________________________________________________________
7. Durchführen von
prozessorientierten Messungen
- und Prüfungen an -
Bedruckstoffen und
Druckfarben
____________________________________________________________________
8. Standardisierter Flachdruck inklusive
- Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Produkte
____________________________________________________________________
2. Schwerpunkt Rollenrotationsdruck:
____________________________________________________________________
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
____________________________________________________________________
1. Kenntnis von
Zusatzeinrichtungen wie Leim-,
- Heft-, Rill-, Stanz-, -
Nummerier-, Kartenaufklebe-
und Bogenschneidaggregaten
____________________________________________________________________
2. Vorbereiten der Papierrollen am Rollenträger und Einziehen der
Papierbahn
____________________________________________________________________
3. Kenntnis der drucktechnischen Eigenschaften und
- Einsatzmöglichkeiten der Druckfarben und der
Farbzusätze
____________________________________________________________________
4. Farbtöne nach Rezept und Vorlage mischen,
- abstimmen und andrucken
____________________________________________________________________
5. Einrichten und Anfahren der Maschine inklusive Überwachung,
Kontrolle und Prüfung der Produkte
____________________________________________________________________
6. Steuerung und Überwachung der laufenden
- Produktion
____________________________________________________________________
7. - Bedienen der Druckmaschine über den Leitstand
____________________________________________________________________
8. Durchführen von
prozessorientierten Messungen
- und Prüfungen an -
Bedruckstoffen und
Druckfarben
____________________________________________________________________
9. Durchführen von Rollenwechseln
- - und Einrichten der
Druckmaschine
____________________________________________________________________
10. Konfigurieren der Druckmaschine
für den Druck, Anfahren der
- - Produktion, Bedienen der
Maschine über den Leitstand
____________________________________________________________________
11. Kontrolle, Überprüfung und
- - Optimierung der Produktion
____________________________________________________________________
12. Durchführen von standardisiertem
- Rollenrotationsdruck inklusive Kontrolle und
Überwachung
____________________________________________________________________
3. Schwerpunkt Digitaldruck:
____________________________________________________________________
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
____________________________________________________________________
1. Handling von digitalen Daten
wie Übertragung,
Komprimierung, Schutz,
- Archivierung, Sicherung und -
Verwaltung auf geeigneten
Datenträgern sowie Erzeugung
von Produktionsdaten
____________________________________________________________________
2. Auswahl und Überprüfung von Bedruckstoffen,
- Tonern, Tinten und Farben
____________________________________________________________________
3. Kalibrieren von Digitaldruckmaschinen
- - (Color-Management)
____________________________________________________________________
4. Einrichten und Verwalten von
Datenbanken sowie Aufbereitung
- von Daten für den Druck und -
die Weiterverarbeitung
____________________________________________________________________
5. Erstellen von systemspezifischen
- - Druckprofilen inklusive
Anwendung, Kontrolle und Prüfung
____________________________________________________________________
6. Abarbeiten von Druckjobs, insbesondere Auswahl
- der Druckdaten, Berücksichtigung der
Auftragsparameter sowie Einhaltung der Vorgaben
und digitales Ausschießen
____________________________________________________________________
7. Handhaben des digitalen
- - Workflows
____________________________________________________________________
8. Optimierung von
- - Systemeinstellungen und deren
Dokumentation
____________________________________________________________________
9. Durchführen von
- prozessorientierten Messungen -
und Prüfungen
____________________________________________________________________
10. Sachgemäßer Umgang mit
- Verbrauchsmaterialien -
____________________________________________________________________
4. Schwerpunkt Siebdruck:
____________________________________________________________________
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
____________________________________________________________________
1. Bespannen von
Siebdruck- - - -
rahmen
____________________________________________________________________
2. Herstellen von direkten und
indirekten Siebdruckformen - -
____________________________________________________________________
3. Herstellen von
Schablonen
- mittels - -
Schneidefilm
____________________________________________________________________
4. Einrichten der Schablonen
____________________________________________________________________
5. Kenntnis der drucktechnischen
Eigenschaften und
- Einsatzmöglichkeiten der -
Druckfarben und der
Farbzusätze
____________________________________________________________________
6. Farbtöne nach Rezept und
- Vorlage mischen, abstimmen und -
andrucken
____________________________________________________________________
7. Kenntnisse über
Siebdruckmaschinen - -
____________________________________________________________________
8. Einrichten und Anfahren
der Siebdruckmaschine
- inklusive Kontrolle und -
Überwachung
____________________________________________________________________
9. Steuerung und Überwachung der
- - laufenden Produktion
____________________________________________________________________
10. Durchführen von prozessorientierten Messungen
- und Prüfungen an Bedruckstoffen, Druckfarben,
Druckprodukten und Druckformen
____________________________________________________________________
11. Optimierung von
- - Produktionsprozessen
____________________________________________________________________
(3) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist - unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben - auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
§ 4
02.12.2004
Lehrabschlussprüfung
Gliederung
§ 4. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.
(2) Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.
(3) Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Angewandte Mathematik, Grundlagen der Drucktechnik und Technologie.
(4) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
§ 5
02.12.2004
Praktische Prüfung
Prüfarbeit
§ 5. (1) Die Prüfung ist unter Berücksichtigung der Schwerpunktausbildung nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrages durchzuführen.
(2) Die Aufgabe hat sich auf die Herstellung eines mehrfarbigen Druckproduktes nach Vorgabe der Prüfungskommission unter Einschluss von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, allenfalls erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und Maßnahmen zur Qualitätskontrolle (Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten von der Druckvorstufe bis zum Druckprodukt) zu erstrecken. Die einzelnen Schritte bei der Ausführung der Aufgabe sind händisch oder rechnergestützt zu dokumentieren. Die Prüfungskommission kann dem Prüfling anlässlich der Aufgabenstellung entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.
(3) Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung, die Anforderungen der Berufspraxis und die Schwerpunktausbildung jedem Prüfling eine Aufgabe zu stellen, die in der Regel in sieben Stunden ausgeführt werden kann.
(4) Die Prüfung ist nach acht Stunden zu beenden.
(5) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
1. fachgerechte Ausführung,
2. Passgenauigkeit des Drucks,
3. Erreichen und Halten des Farbtones,
4. fachgerechtes Rüsten der Maschine,
5. fachgerechtes Verwenden der Maschinen, Geräte und Materialien,
6. Ordnung und Sauberkeit der Durchführung.
§ 6
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Fachgespräch
§ 6. (1) Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.
(2) Das Fachgespräch hat sich aus der praktischen Tätigkeit heraus zu entwickeln. Hierbei ist unter Verwendung von Fachausdrücken das praktische Wissen des Prüflings festzustellen. Der Prüfling hat fachbezogene Probleme und deren Lösungen darzustellen, die für den Auftrag relevanten fachlichen Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Ausführung des Auftrags zu begründen. Die Prüfung ist in Form eines möglichst lebendigen Gesprächs mit Gesprächsvorgabe durch Schilderung von Situationen und Problemen zu führen.
(3) Die Themenstellung hat dem Zweck der Lehrabschlussprüfung, den Anforderungen der Berufspraxis und der Schwerpunktausbildung des Prüflings zu entsprechen. Hierbei sind Materialproben, Werkzeuge, Demonstrationsobjekte oder Schautafeln heranzuziehen. Fragen über einschlägige Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung sind mit einzubeziehen.
(4) Das Fachgespräch soll für jeden Prüfling 15 Minuten dauern. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüflings nicht möglich ist.
§ 7
02.12.2004
Theoretische Prüfung
Allgemeine Bestimmungen
§ 7. (1) Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann für eine größere Anzahl von Prüflingen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufes möglich ist. Die theoretische Prüfung kann auch in rechnergestützter Form erfolgen, wobei jedoch alle wesentlichen Schritte für die Prüfungskommission nachvollziehbar sein müssen.
(2) Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten.
(3) Die Aufgaben haben nach Umfang und Niveau dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Sie sind den Prüflingen anlässlich der Aufgabenstellung getrennt zu erläutern.
(4) Die schriftlichen Arbeiten des Prüflings sind entsprechend zu kennzeichnen.
§ 8
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Angewandte Mathematik
§ 8. (1) Die Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
1. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnung,
2. Materialkosten- und Regienberechnung,
3. Farb- und Papierflächenberechnung,
4. Nutzenberechnung, Papierverbrauchsberechnung, Zuschussberechnung und Einteilungsbogenberechnung.
(2) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
(3) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
§ 9
02.12.2004
Grundlagen der Drucktechnik
§ 9. (1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
1. Werkstoffe (Bedruckstoffe und Druckformen),
2. Druckfarben,
3. Ausschießschemata,
4. Druckverfahren,
5. Weiterverarbeitung.
(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich acht Aufgaben zu stellen.
(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
§ 10
02.12.2004
Technologie
§ 10. (1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
1. Arbeitsablauf in einer Druckerei,
2. Werkzeuge und Druckmaschinen,
3. Prozesssteuerung,
4. Kopie,
5. Messtechnik.
(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich acht Aufgaben zu stellen.
(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
§ 11
02.12.2004
Wiederholungsprüfung
§ 11. (1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
(2) Wenn bis zu drei Gegenstände mit „Nicht genügend“ bewertet wurden, ist die Wiederholungsprüfung auf die mit „Nicht genügend“ bewerteten Gegenstände zu beschränken.
(3) Wenn mehr als drei Gegenstände mit „Nicht genügend“ bewertet wurden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.
§ 12
02.12.2004
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 12. (1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten unbeschadet Abs. 2 folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:
1. Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Drucker, BGBl. Nr. 244/1982;
2. Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Flachdrucker, BGBl. Nr. 300/1972, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 291/1979;
3. Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kupferdrucker, BGBl. Nr. 300/1972, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 291/1979;
4. Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Siebdrucker, BGBl. Nr. 300/1972, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 291/1979;
5. Die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Drucker, BGBl. Nr. 182/1982;
6. Die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Flachdrucker, BGBl. Nr. 429/1974, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 183/1982;
7. Die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Kupferdrucker, BGBl. Nr. 262/1977, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 183/1982;
8. Die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Siebdrucker, BGBl. Nr. 430/1974, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 183/1982.
(2) Lehrlinge, die am Tag der Kundmachung dieser Verordnung im Lehrberuf Drucker, Siebdrucker oder Flachdrucker ausgebildet werden, sind gemäß den in Abs. 1 angeführten Ausbildungsvorschriften bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit auszubilden und können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung gemäß den in Abs. 1 angeführten Prüfungsordnungen antreten.
(3) Personen, die die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Drucker, Siebdrucker oder Flachdrucker abgelegt haben, sind auf Grund des § 24 Abs. 5 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, unmittelbar zur Führung der Berufsbezeichnung Drucktechniker oder Drucktechnikerin berechtigt.
(4) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Drucker, Siebdrucker und Flachdrucker zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Drucktechnik voll anzurechnen.