(1) Die §§ 4 bis 7, 9 und 12 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
(2) Die §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 2 sowie 5 Abs. 6 und 9 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 372/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
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