(1) Diese Verordnung gilt für netzbetriebene Raumklimageräte im Sinne der Europäischen Normen EN 255-1, EN 814-1 oder gemäß der in § 3 genannten Normen.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für folgende Geräte:
1. Geräte, die auch mit anderen Energiequellen betrieben werden können,
2. Luft-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpengeräte,
3. Geräte mit einer Leistung (Kühlleistung) über 12 kW.
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