Der Kapitän eines österreichischen Seeschiffes ist verpflichtet, bei der Einfahrt in das Anwendungsgebiet eines VTS-Dienstes gemäß Kapitel V Regel 12 des SOLAS-Übereinkommens, welcher von einem oder mehreren Staaten, von denen mindestens einer ein Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ist, betrieben wird, diesen Dienst gemäß den IMO-Regelungen zu nutzen.
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