Zum Nachweis der Fachkunde für den Bereich Datenaudit ist die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Steuerberaters, Buchprüfers oder Wirtschaftsprüfers gemäß dem Wirtschaftstreuhandberufegesetz, BGBl. I Nr. 58/1999 in der jeweils geltenden Fassung, oder eine vergleichbare ausländische Berechtigung geeignet.
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