§ 7 Erforderliche Fachkunde für Datenaudit — Anforderungen an die Fachkunde für die Zulassung unabhängiger Prüfeinrichtungen
Rückverweise
Zum Nachweis der Fachkunde für den Bereich Datenaudit ist die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Steuerberaters, Buchprüfers oder Wirtschaftsprüfers gemäß dem Wirtschaftstreuhandberufegesetz, BGBl. I Nr. 58/1999 in der jeweils geltenden Fassung, oder eine vergleichbare ausländische Berechtigung geeignet.
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