§ 14 Geschlechtsneutrale Bezeichnung — Anforderungen an die Fachkunde für die Zulassung unabhängiger Prüfeinrichtungen
Rückverweise
Die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
…Juli 2025 erhoben die revisionswerbenden Parteien zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der mit Beschluss vom 16. Dezember 2025, E 2502/2025 14, deren Behandlung ablehnte und diese dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B VG zur Entscheidung abtrat, wobei der Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen…