BundesrechtVerordnungenBundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Wien und Aderklaa

Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Wien und Aderklaa

In Kraft seit 30. Oktober 2004
Up-to-date

Art. 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße wird das aus den Anlagen ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Anl. 1

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)