BundesrechtVerordnungenErrichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt

Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt

In Kraft seit 07. Oktober 2004
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Donaustadt errichtet.