Akademischer Grad „Master of Science, Universitätslehrgang „Nachhaltiger Urbanismus (MSc)“ der Donau-Universität Krems
Vorwort
§ 1
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Nachhaltiger Urbanismus (MSc)“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Sustainable Urbanism)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. November 2004 in Kraft.