BundesrechtVerordnungenKonfitürenverordnung 2004§ 6

§ 6

In Kraft seit 23. September 2004
Up-to-date

Erzeugnisse, die nicht dieser Verordnung entsprechen, aber vor dem 12. Juli 2004 entsprechend den Bestimmungen der Konfitürenverordnung, BGBl. Nr. 897/1995, etikettiert wurden, dürfen bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr gebracht werden.

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