(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die BSE-Landwirtschafts-Verordnung, BGBl. II Nr. 87/2001, außer Kraft.
(2) Betriebe, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung eine Meldung nach der BSE-Landwirtschafts-Verordnung, BGBl. II Nr. 87/2001, erstattet haben, gelten als gemeldet gemäß § 3 Z 3 und § 4 Abs. 2.
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