BundesrechtVerordnungenBSE-Landwirtschafts-Verordnung 2004§ 5

§ 5Überwachung

In Kraft seit 01. Mai 2004
Up-to-date

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Verwendung und Lagerung von Erzeugnissen im Sinne dieser Verordnung zu untersagen, wenn die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen nicht eingehalten werden.

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