(1) Diese Verordnung tritt drei Monate nach dem Tag ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Die §§ 1, 3 Abs. 1 und 2, 4 bis 6, 7 Abs. 1 und 2 sowie 8 Abs. 1, 2 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 405/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
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