Die Personenstandsbehörde, die das Sterbebuch führt, hat der Österreichischen Gesundheitskasse jeden Todesfall durch Angabe folgender Daten unverzüglich mitzuteilen:
1. Tag und Ort des Todes,
2. Familiennamen, Vornamen und frühere Namen des/der Verstorbenen,
3. Geschlecht des/der Verstorbenen,
4. Tag und Ort der Geburt des/der Verstorbenen,
5. letzte Wohnanschrift des/der Verstorbenen,
6. Familiennamen und Vornamen des hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin,
7. Tag und Ort der Geburt des hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin,
8. Wohnanschrift des hinterbliebenen Ehegatten/der hinterbliebenen Ehegattin,
9. bei Verstorbenen, die verheiratet waren: Eheschließungsdaten.
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