BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Traditionelle Chinesische Medizin“ (MSc) der Donau-Universität Krems§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Mai 2004
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Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs „Traditionelle Chinesische Medizin“ (MSc) der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“ (Traditional Chinese Medicine), abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

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