BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Klinische Immunologie“ der Donau-Universität Krems

Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Klinische Immunologie“ der Donau-Universität Krems

In Kraft seit 01. Mai 2004
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Klinische Immunologie“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.