Bei Kultursubstraten hat die Kennzeichnung folgende Angaben zu enthalten:
1. Name (Firma) und Anschrift des Herstellers mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft;
2. Bezeichnung als Kultursubstrat;
3. Bezeichnung der Ausgangsstoffe gemäß Anlage 1;
4. bei Einmischung von Langzeitdüngemitteln: Ablaufdatum oder Haltbarkeitsdauer und Wirkungsdauer;
5. Angabe der verfügbaren Primärnährstoffe, Salzgehalt in g/l Kaliumchlorid und pH-Wert in Bereichen;
6. Gewicht in kg oder Volumen in l oder m 3 ; bei Angabe des Bruttogewichtes ist im unmittelbaren Zusammenhang das Gewicht der Verpackung anzugeben;
7. Hinweise zum Anwendungsbereich und zur sachgerechten Anwendung, Lagerung und Behandlung sowie zu Aufwandmengen;
8. die in Anlage 1 und 2 vorgeschriebenen weiteren Angaben.
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