Für mineralische Stickstoffdünger beträgt die Toleranz 1% (absoluter Wert in Gewichtsprozent) des angegebenen gesamten Stickstoffgehaltes. Wird in der Kennzeichnung mehr als eine Stickstoffform angegeben, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Stickstoffform 1/10 des Gehaltes der Stickstoffform. Die für den Gesamtstickstoff festgesetzte Toleranz darf aber nicht überschritten werden.
Für mineralische Phosphatdünger beträgt die Toleranz 1,5% (absoluter Wert in Gewichtsprozent) des angegebenen Phosphatgehaltes. Wird in der Kennzeichnung mehr als eine Phosphatlöslichkeit angegeben, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Phosphatlöslichkeit 1/10 des angegebenen gesamten Gehaltes der Phosphatlöslichkeit. Die für P
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O
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insgesamt festgesetzte Toleranz darf aber nicht überschritten werden. Für andere zugesetzte Nährstoffe beträgt die Toleranz 1/5 des angegebenen Nährstoffgehaltes.
Für mineralische Kalidünger beträgt die Toleranz 1,5% (absoluter Wert in Gewichtsprozent) des angegebenen Kaligehaltes. Für andere zugesetzte Nährstoffe beträgt die Toleranz 1/5 des angegebenen gesamten Nährstoffgehaltes, für Magnesiumoxid jedoch nicht mehr als 0,9 absolute Gewichtsprozente.
Für mineralische Kalk- und Magnesiumdünger beträgt die Toleranz 1/20 des angegebenen Nährstoffgehaltes, jedoch nicht mehr als 3,0% CaO bzw. CaCO
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und 1,0% MgO bzw. MgCO
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in absoluten Gewichtsprozenten.
Bei Angabe in Karbonatform wird die Toleranz auf die berechnete Oxidform bezogen.
Für Sekundärnährstoffe beträgt die Toleranz 1/4 des angegebenen Gehaltes, höchstens jedoch 1%.
| Gehalt an Spurennährstoffen über 2% | 0,4 Gewichtsprozent |
| Gehalt an Spurennährstoffen bis 2% | 1/5 des angegebenen Gehaltes |
Für mineralische Mehrnährstoffdünger beträgt die Toleranz 1/5 je angegebenem Nährstoffgehalt, jedoch für den einzelnen Nährstoff nicht mehr als:
| Nährstoff | Absolute Werte in Gewichtsprozenten |
| Stickstoff | 1,1 N |
| Phosphat | 1,1 P 2 O 5 |
| Kaliumoxid | 1,1 K 2 O |
| Kalk | 3,0 CaO |
| Magnesiumoxid | 0,9 MgO |
| Chlorid | 0,2 Cl |
negative Abweichungen vom angegebenen Gehalt an Primärnährstoffen insgesamt höchstens:
| NP-Dünger | 1,5 |
| NK-Dünger | 1,5 |
| PK-Dünger | 1,5 |
| NPK-Dünger | 1,9 |
Für Gehalte an Stickstoffformen und Phosphatlöslichkeiten beträgt die Toleranz je Nährstoffform oder Nährstofflöslichkeit 1/10 des Gehaltes des Düngemittels am Nährstoffgesamtgehalt, höchstens 2 Gewichtsprozente.
Die für die Gehalte der einzelnen Nährstoffe und für die Summe der Nährstoffgehalte festgesetzten Toleranzen dürfen aber nicht überschritten werden.
Für den einzelnen Nährstoff beträgt die Toleranz 1/5 des angegebenen Nährstoffgehaltes, jedoch nicht mehr als
| Absolute Werte in Gewichtsprozenten | |
| Stickstoff | 1,2 N |
| Phosphat | 2,0 P 2 O 5 |
| Kaliumoxid | 1,2 K 2 O |
| Calciumoxid | 3,0 CaO |
| Magnesiumoxid | 1,0 MgO |
| Maximale Abweichungen vom angegebenen Gehalt nach der wertvermindernden Seite für N, P 2 O 5 und K 2 O insgesamt | 3 |
{
"type": "unterschrift.links",
"halign": "l",
"value": "8. Biogasgülle"
}Für Biogasgülle beträgt die Toleranz die Hälfte des angegebenen Nährstoffgehaltes, höchstens jedoch:
| Nährstoff | Absolute Werte in Gewichtsprozenten |
| Stickstoff | 0,1 |
| Phosphat | 0,05 |
| Kaliumoxid | 0,1 |
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