(1) Auf dem Etikett ist das Ursprungsland in dem bzw. sind die Ursprungsländer in denen der Honig erzeugt wurde anzugeben.
(2) (2) Hat der Honig seinen Ursprung in mehr als einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland, so kann statt dessen folgende Angabe gewählt werden:
– „Mischung von Honig aus EU-Ländern“,
– „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder
– „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.
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