Bei den Erzeugnissen „fettarmes oder mageres Kakaopulver, fettarmer oder magerer Kakao, stark entöltes Kakaopulver, stark entölter Kakao“ und „fettarmes oder mageres oder stark entöltes Trinkschokoladenpulver, fettarmer oder magerer oder stark entölter gezuckerter Kakao, fettarmes oder mageres oder stark entöltes gezuckertes Kakaopulver“ ist der Gehalt an Kakaobutter anzugeben.
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