BundesrechtVerordnungenKostenrechnungsverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten§ 28

§ 28Kosten für nicht-medizinische Gebrauchsgüter (§ 17)

In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date

Die nicht-medizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nicht-medizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des § 26 sinngemäß anzuwenden.

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