Straßenverlauf der A 10 Tauern Autobahn - Anschlussstelle "Puch/Urstein"
Vorwort
Art. 1
31.12.2003
Die Anschlussstelle "Puch/Urstein" der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Puch bei Hallein wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 10,725 und km 10,905 der A 10 Tauern Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit dem Landes- und Gemeindestraßennetz her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan ("URST-AS_EP02/150LP04B1" im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit Erlass Zl. 315.510/21-III/A/2/02 und Erlass
Zl. 315.510/60-III/A/2/02 genehmigten Einreichprojektes.
Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. 315.510/17-II/ST3/03, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie in der Gemeinde Puch bei Hallein zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.