§ 3 — Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer
Rückverweise
Diese Verordnung ist auf steuerbare Umsätze und sonstige Vorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
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