BundesrechtVerordnungenBeginn der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut

Beginn der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut

In Kraft seit 24. Dezember 2003
Up-to-date

Art. 1

Der Beginn der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut wird mit 1. Jänner 2004 festgelegt.