BundesrechtVerordnungenElektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

In Kraft seit 13. Dezember 2003
Up-to-date

§ 1

Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden.