BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Science“ – „MSc“, Universitätslehrgang „Interdisziplinäre Zahnmedizin“

Akademischer Grad „Master of Science“ – „MSc“, Universitätslehrgang „Interdisziplinäre Zahnmedizin“

In Kraft seit 01. Dezember 2003
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Interdisziplinäre Zahnmedizin“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.