§ 7 — Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988
Rückverweise
Werden beantragte Prämienerstattungen durch das Finanzamt für Großbetriebe gekürzt, hat eine Rückmeldung des Finanzamtes an den Rechtsträger zu erfolgen.
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