BundesrechtVerordnungenElfter Nachtrag zum Arzneibuch

Elfter Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 25. Oktober 2003
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des dritten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.