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Festlegung der Abwicklungsstelle nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG)
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 2004
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§ 2 — Festlegung der Abwicklungsstelle nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG)
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
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