Die Bundesanstalt hat die Erhebungsformulare für die Befragung in einer dem jeweiligen Bereich angepassten Terminologie einheitlich für das Bundesgebiet aufzulegen und für ihre kostenlose Zustellung an jene statistischen Einheiten zu sorgen, für die Auskunftspflicht besteht. Die Erhebungsformulare sind zusätzlich auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen.
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