(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2003 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 30. September 2003 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der Teile des Truppenübungsplatzes Lizum-Walchen zum Sperrgebiet erklärt werden, BGBl. Nr. 77/1993, außer Kraft.
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