BundesrechtVerordnungenVeröffentlichung von Schnittstellenbeschreibungen§ 1

§ 1Geltungsbereich

In Kraft seit 23. Juli 2003
Up-to-date

Diese Verordnung regelt die Erfüllung der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Beschreibung der von Betreibern bereitgestellten Schnittstellen.

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