BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Psychosoziale Beratung“

Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Psychosoziale Beratung“

In Kraft seit 01. August 2003
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Psychosoziale Beratung“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2003 in Kraft.