BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens (MSc)“

Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens (MSc)“

In Kraft seit 01. August 2003
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Management in Einrichtungen des Gesundheitswesens (MSc)“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2003 in Kraft.