Akademischer Grad „Master of Science (Information Security Management)“, Universitätslehrgang „Information Security Management (MSc)“
Vorwort
§ 1
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Information Security Management (MSc)“, der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Information Security Management)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2003 in Kraft.