Vorwort
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Solararchitektur (MSc)“, der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science (Solar Architecture)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2003 in Kraft.
Die Verordnung über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Solar Architecture)“, BGBl. II Nr. 147/1999, tritt mit Ablauf des 31. März 2003 außer Kraft.