Vorwort
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Emergency Health Services, Master of Advanced Studies“, der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Advanced Studies“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an diesem Universitätslehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2003 in Kraft.