Vorwort
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Praxismanagement für Ärzte/Zahnärzte“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Advanced Studies“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an diesem Universitätslehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2003 in Kraft.