BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Advanced Studies“, Universitätslehrgang „Praxismanagement für Ärzte/Zahnärzte“

Akademischer Grad „Master of Advanced Studies“, Universitätslehrgang „Praxismanagement für Ärzte/Zahnärzte“

In Kraft seit 01. Februar 2003
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Praxismanagement für Ärzte/Zahnärzte“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Advanced Studies“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an diesem Universitätslehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2003 in Kraft.