Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum - Verordnung - Zugangsvoraussetzungen
Vorwort
Art. 1
29.01.2003
Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe "Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum" (§ 94 Z 61 GewO 1994) wird durch die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung nachgewiesen.