BundesrechtVerordnungenAkademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Real Estate“

Akademischer Grad „Master of Science“, Universitätslehrgang „Real Estate“

In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Real Estate“ der Donau-Universität Krems den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc.“, zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.