BundesrechtVerordnungenNeunter Nachtrag zum Arzneibuch

Neunter Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 18. Dezember 2002
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. Das Europäische Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt die dritte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches.

§ 2

Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die durch Vorschriften des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag wird bei der Österreichischen Staatsdruckerei GesmbH verlegt.