§ 3 Herkunftsgebiete und Höhenstufen von Ausgangsmaterial für „Quellengesichertes“ und „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ — Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002
Die Herkunftsgebiete und Höhenstufen von Ausgangsmaterial für „Quellengesichertes Vermehrungsgut“ und „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ sind im Anhang IX festgelegt.