Ein Verwertungsnachweis gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
1. Name, Adresse und, sofern zugeteilt, die Identifizierungsnummer des ausstellenden Betriebs;
2. Name und Adresse der Genehmigungsbehörde des ausstellenden Betriebs;
3. sofern der Verwertungsnachweis von einem Hersteller, Importeur oder sonstigen Altfahrzeugeübernehmer für eine genehmigte Verwertungsanlage ausgestellt wird, zusätzlich den Namen und die Adresse dieses Betriebs;
4. Ausstellungsdatum;
5. Kennzeichen und Nationalität;
6. Fahrzeugklasse, -marke und -type (-modell);
7. Fahrzeugidentifizierungsnummer;
8. Name, Adresse und Nationalität des Halters oder Eigentümers des angelieferten Fahrzeuges;
9. Unterschriften des Übernehmers und des Halters oder Eigentümers.
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