BundesrechtVerordnungenSperrgebiet Feliferhof

Sperrgebiet Feliferhof

In Kraft seit 01. Oktober 2002
Up-to-date

§ 1

(1) Bestimmte Gebiete im Bereich des Garnisonsübungs- und Schießplatzes Feliferhof werden zum Sperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen in der Gemeinde Graz.

(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.

§ 2

Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres- Bau- und Vermessungsamt),

2. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und

3. bei der Gemeinde Graz.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.