BundesrechtVerordnungenSicherheitsorganisationen-Verordnung§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Oktober 2002
Up-to-date

Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.

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