BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Bludenz

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bludenz

In Kraft seit 17. August 1968
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1969 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bludenz errichtet.