BundesrechtVerordnungenStraßenverlauf der A 12 Inntal Autobahn - Anschlußstelle Mils

Straßenverlauf der A 12 Inntal Autobahn - Anschlußstelle Mils

In Kraft seit 07. September 2002
Up-to-date

Art. 1

07.09.2002

Die Anschlussstelle Mils der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Imst und Mils bei Imst wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen AB-km 135,26 und AB-km 135,82 der A 12 Inntal Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der B 171 Tiroler Straße bzw. mit einer Gemeindestraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Imst und Mils bei Imst aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. 00/142 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 318512/49-III/6/02 vom 8. August 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.