Vorwort
Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Formulare auf:
SB 1: Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss;
SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegatte, Ehegattin;
SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird.
Die Verordnungen über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II Nr. 276/1997 und Nr. 371/2001, treten mit Ablauf des 31. August 2002 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft.